Verantwortliche technische Führungskraft
Zeit & Ort
Über die Veranstaltung
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV V1 § 4.1. Es
richtet sich speziell an technische Führungskräfte.
Inhalt:
• EU-Richtlinien und nationale Gesetzgebung
• Anforderungsprofil für die „Verantwortliche technische Führungskraft“
• Übertragung von Unternehmerpflichten auf die technische Führungskraft
• Erstellen von fachbezogenen Betriebsanweisungen als zwingende Verpflichtung nach der DGUV V1 und dem ArbSchG
• Unfallarten, Unfallschwerpunkte und sinnvolle Gegenmaßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Fremdfirmenmanagement
• Übertragung von gefährlichen Arbeiten
• Aufsicht bei gefährlichen Arbeiten duch die 2. Person
• Zutritts- und Aufenthaltsverbote
• Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
• Befähigte Person in der Instandhaltung
• Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) in der Instandhaltung
• Prüfungen